Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Unternehmens Delta T Hitzeschutz und Isolation GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich und Vorrang unserer Bedingungen

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind von unseren Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen.
  2. Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten außerdem auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
  4. Abweichende Vereinbarungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für mündliche Nebenabreden oder Abweichungen, die vor Vertragsabschluss oder im Laufe der Vertragsabwicklung getroffen werden.
  5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben gültig, bis sie durch eine aktuellere Fassung ersetzt werden.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist genannt wird. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Sollte keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgen, gilt der Vertrag mit Lieferung der Ware als geschlossen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen eines Angebots durch den Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, um Bestandteil des Vertrags zu werden.
  4. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen vor, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verfügung stellen, wie beispielsweise Zeichnungen, Muster, Kalkulationen und technische Dokumentationen. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Werk (EXW gemäß Incoterms) in Euro, zuzüglich Verpackungs-, Transport-, Zoll- und Versicherungskosten. Diese Kosten werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird in der jeweils geltenden Höhe gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  3. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Entscheidend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf unserem Konto.
  4. Neukunden sowie Kunden, deren Bonität unzureichend ist, können wir verpflichten, eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Warenwertes zu leisten oder eine anderweitige Sicherheit zu stellen.
  5. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

§ 4 Lieferzeit, Lieferbedingungen und höhere Gewalt

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten stets als unverbindlich, es sei denn, eine Lieferzeit wurde ausdrücklich und schriftlich als „fix“ oder „verbindlich“ vereinbart.
  2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel oder behördliche Anordnungen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Behinderung.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Leistung und kann separat in Rechnung gestellt werden.
  5. Wenn wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus von uns zu vertretenden Gründen nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist auf maximal 5 % des Wertes der betroffenen Lieferung begrenzt.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten auf den Kunden über.
  2. Auf Wunsch des Kunden schließen wir eine Transportversicherung für die Lieferung ab. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

§ 6 Mängelhaftung und Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
  2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  3. Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht in § 7 dieser Bedingungen geregelt, ausgeschlossen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Frist vereinbart wurde.

§ 7 Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Im Übrigen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.